USA: Wyoming führt neue Rechtsform für Non-Profit-DAOs ein
Wyoming hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das eine neue Rechtsform für Dezentrale Autonome Organisationen (DAOs) schafft: DUNA.
Dass der US-Bundesstaat Wyoming beim Theme DAO eine Pionierrolle spielt, ist nicht überraschend.
Schon 2021 hat der Senat ein Gesetz verabschiedet, das es erlaubt, DAOs als LLC anzumelden, quasi die amerikanische Version der GmbH. Schon dies schuf für DAO-Mitglieder eine lange ersehnte Rechtssicherheit in Haftungsfragen, während es die offizielle Anmeldung einer DAO massiv vereinfacht. Die Folge ist, dass in Wyoming schon mehr als 1.000 Unternehmen registriert sind, die DAO im Titel tragen.
Das neue Gesetz geht aber noch darüber hinaus. Es integriert DAOs nicht nur in bestehende Rechtsformen – sondern schafft eine neue: Die „Decentralized Unincorporated Nonprofit Association“, kurz DUNA.
Eine solche DUNA kann zwar Profite erwirtschaften, darf diese aber nur für Non-Profit-Zwecke nutzen. Sie darf die Mitglieder nicht durch Dividenden oder andere Mittel am Gewinn beteiligen, ihren Mitgliedern, Administratoren und anderen jedoch eine angemessene Entschädigung für Dienstleistungen bezahlen.
Eine DUNA darf Immobilien oder Anteile an diesen erwerben, halten und verkaufen, und sie darf die Begünstigte von Verträgen oder Fonds sein. Hierfür kann die DUNA eine Person autorisieren, welche die Transaktionen ausführt, indem sie eine entsprechende Bevollmächtigung ausstellt.
Die DUNA ist eine von ihre Mitgliedern unabhängige juristische Person, weshalb diese nicht dafür haften, wenn die DAO Verträge bricht oder sich sonstwie schuldig macht. Die DUNA kann das Ziel einer Klage werden, aber auch selbst als juristische Person einen Prozess anstrengen und etwa einen Schuldtitel erwirken.
Ganz „dezentral“ und „autonom“ ist die DUNA aber nicht. Das Gesetz geht davon aus, dass sie eine Postanschrift hat, entweder in Wyoming oder außerhalb. Ohne einen Menschen, der Formulare ausfüllt und eine physische Adresse hat, geht es offenbar nicht.
Neben diesen grundsätzlichen Leitlinien macht sich der Gesetzesvorschlag sehr viel Mühe, auf fast 46 Seiten die verschiedenen Elemente und Rollen einer DUNA zu definieren – ein dezentrales Ledger, Smart Contracts, Administratoren, Mitglieder und mehr – und die Interaktion zwischen Mitglieder und DAO bis ins Detail hinein zu deklinieren. Für Laien dürften diese Details ermüdend sein, für Juristen oder DAO-Gründer brennend interessant.
Mit diesen vielen Details legt die Rechtsform der DUNA bestimmte Leitlinien, wie eine solche DAO in den Smart Contracts selbst zu gestalten ist. Nicht jede DAO kann zur DUNA werden, sondern nur, wenn die Voraussetzungen onchain zutreffen. Zugleich wird es einer DAO durch das Gesetz möglich, die Blockchain zu verlassen, ohne dabei in rechtlich unsichere Gewässer zu schlittern.
Dass Wyoming sich entscheidet, eine solche Rechtsform für Non-Profit-Organisationen zu definieren, grenzt seine Reichweite natürlich ein. Gleichzeitig setzt es an einer Anwendung an, die perfekt zu DAOs passt. Es wäre also denkbar, dass wir eine Menge Non-Profit-DAOs sehen, wenn das Gesetz am 1. Juli in Kraft tritt.